Ratgeber · Wechseln & Rechte
Abfertigung neu einfach erklärt: Was dir beim Wechsel wirklich zusteht
Abfertigung neu heißt: Seit 2003 zahlt dein Arbeitgeber jeden Monat 1,53 % deines Bruttolohns in eine betriebliche Vorsorgekasse. Das Geld gehört dir. Beim Jobwechsel bekommst du es ausbezahlt, wenn du mindestens 3 Jahre eingezahlt hast und nicht selbst gekündigt hast. Sonst bleibt es in der Kasse liegen und wandert mit dir zum nächsten Arbeitgeber. Verloren geht es nie.

Hinweis: Das ist eine Erklärung in einfacher Sprache, keine Rechtsberatung. Grundlage sind das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, für die Abfertigung alt das Angestelltengesetz, für Bauarbeiter das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und für die Steuer das Einkommensteuergesetz, Stand Oktober 2026.
Wie viel Abfertigung neu habe ich nach 10 Jahren?
Bei 4.000 Euro brutto im Monat zahlt deine Firma in 10 Jahren rund 8.600 Euro in die Vorsorgekasse ein. Dazu kommt, was die Kasse mit dem Geld erwirtschaftet, und ihre Kosten gehen davon ab.
Der Beitrag ist 1,53 % vom Bruttolohn, ab dem zweiten Monat im Dienstverhältnis. Er wird auch vom 13. und 14. Gehalt bezahlt. So rechnest du nach:
- Im Monat. 4.000 Euro × 1,53 % = 61,20 Euro.
- Im Jahr. Mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind es 14 Beiträge: 61,20 Euro × 14 = 856,80 Euro.
- In 10 Jahren. 856,80 Euro × 10 = 8.568 Euro, also rund 8.600 Euro.
Nimm statt 4.000 Euro dein Brutto vom Lohnzettel. Bezahlte Überstunden zählen mit. Der Beitrag wird vom Entgelt berechnet, das auch für die Sozialversicherung zählt, aber ohne deren Obergrenze.
| Bruttolohn im Monat | pro Monat | pro Jahr (14 Bezüge) | nach 10 Jahren |
|---|---|---|---|
| 3.000 € | 46 € | 640 € | ca. 6.400 € |
| 4.000 € | 61 € | 860 € | ca. 8.600 € |
| 5.000 € | 77 € | 1.070 € | ca. 10.700 € |
Beiträge der Firma, gerundet, bei 14 gleich hohen Bezügen im Jahr. Ohne Veranlagungsertrag und ohne Kosten der Kasse gerechnet, der beitragsfreie erste Monat ist nicht abgezogen. Stand Oktober 2026.
Wie viel wirklich auf deinem Konto liegt, steht nur in der Kontonachricht deiner Kasse. Dort sind die Erträge aus der Veranlagung schon dazugerechnet. Abgezogen sind die Verwaltungskosten, laut Gesetz 1 bis 3,5 % jedes Beitrags. Von den Erträgen behält die Kasse außerdem eine Vergütung für die Vermögensverwaltung, höchstens 0,8 % des veranlagten Vermögens im Jahr, und Spesen wie Depotgebühren.
Wann bekomme ich das Geld ausbezahlt?
2 Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
- Mindestens 3 Jahre Beiträge. Zusammengerechnet über alle Arbeitgeber, nicht nur beim letzten.
- Das Dienstverhältnis endet nicht durch dich. Kündigt die Firma, endet ein befristeter Vertrag, oder ihr trennt euch einvernehmlich, kannst du dir das Geld auszahlen lassen. Kündigst du selbst, bleibt es liegen.
Liegen bleibt es auch, wenn du ohne wichtigen Grund vorzeitig austrittst oder verschuldet entlassen wirst. Dazu kommt: Auszahlung ist immer auch bei Pensionsantritt möglich. Und hast du kein Dienstverhältnis und wurde 5 Jahre lang nichts mehr für dich eingezahlt, kannst du das Geld ebenfalls verlangen.
Ausbezahlt wird von der Vorsorgekasse. Deine Firma hat mit der Auszahlung nichts mehr zu tun. Hast du Anspruch, schreibt dich die Kasse nach dem Ende an. Verlangen musst du die Auszahlung trotzdem schriftlich bei ihr.
Abfertigung neu auszahlen lassen oder in der Kasse lassen?
Lässt du es auszahlen, gehen 6 % Lohnsteuer ab. Lässt du es in der Kasse, bleibt es vorerst steuerfrei und wird weiter veranlagt. Entscheidend ist, ob du das Geld jetzt brauchst.
Bei einem Ende, das die Bedingungen erfüllt, hast du die Wahl:
- Auszahlen lassen. Besteuert mit 6 %.
- In der Kasse lassen. Wird weiter veranlagt, keine Steuer vorerst.
- In die Kasse des neuen Arbeitgebers übertragen.
- In eine Pensionsvorsorge übertragen. Etwa in eine Pensionszusatzversicherung oder eine Pensionskasse, in der du schon bist. Bei der Übertragung fällt keine Lohnsteuer an, und die Rente daraus bleibt steuerfrei.
Für das Auszahlen spricht, dass du das Geld bald hast, rund 2 Monate nach deinem Antrag bei der Kasse, etwa um einen teuren Kredit zu tilgen. Dagegen spricht, dass die 6 % weg sind und dir das Geld später in der Pension fehlt. In der Kasse arbeitet es weiter, und laut Gesetz bekommst du mindestens die eingezahlten Beiträge zurück.
Die 6 % sparst du dir nur, wenn das Geld am Ende als Rente ausbezahlt wird. Nimmst du es später als Einmalbetrag, zahlst du die 6 % dann. Gehst du in Pension, zahlt die Kasse von selbst als Einmalbetrag aus, sobald 3 Monate vergangen sind, seit sie von deiner Pension erfahren hat. Willst du etwas anderes, etwa die Rente, musst du das in diesen 3 Monaten verlangen.
Entscheiden musst du innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des Dienstverhältnisses, schriftlich bei der Kasse. Meldest du dich nicht, bleibt das Geld in der Kasse und wird weiter veranlagt.
Was passiert, wenn ich selbst kündige?
Dann bleibt das Geld in der Vorsorgekasse. Es ist nicht weg. Es wird weiter veranlagt, und beim nächsten Arbeitgeber zahlt der wieder in dieselbe oder eine andere Kasse ein. Du kannst die Beträge in der Kasse deiner neuen Firma zusammenführen, sobald auf das alte Konto 3 Jahre lang nichts mehr eingezahlt wurde. Ausbezahlt wird es beim nächsten Ende, das die Bedingungen erfüllt, oder spätestens in der Pension.
Für dich beim Jobwechsel heißt das: Die Abfertigung neu ist kein Grund, in einer Firma zu bleiben. Du verlierst nichts, wenn du gehst. Anders als bei der Abfertigung alt.
Was gilt, wenn ich noch Abfertigung alt habe?
Hast du vor 2003 bei deiner heutigen Firma angefangen und seither nicht gewechselt, gilt für dich meist noch die Abfertigung alt. Die zahlt dir die Firma am Ende direkt, nach Dienstjahren gestaffelt. Kündigst du selbst, bekommst du nichts.
Die Abfertigung alt gilt auch weiter, wenn du nach 2002 innerhalb eines Konzerns in eine andere Firma gewechselt bist oder mit einer Wiedereinstellungszusage zur selben Firma zurückgekommen bist. Anspruch hast du, wenn das Dienstverhältnis ununterbrochen 3 Jahre gedauert hat.
| Dienstjahre bei derselben Firma | Abfertigung alt |
|---|---|
| ab 3 Jahren | 2 Monatsentgelte |
| ab 5 Jahren | 3 Monatsentgelte |
| ab 10 Jahren | 4 Monatsentgelte |
| ab 15 Jahren | 6 Monatsentgelte |
| ab 20 Jahren | 9 Monatsentgelte |
| ab 25 Jahren | 12 Monatsentgelte |
Gesetzliche Abfertigung für Angestellte und Arbeiter, gerechnet mit dem Entgelt für den letzten Monat. Bei Bauarbeitern zahlt die BUAK nach eigenen Regeln. Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes, Stand Oktober 2026.
Du bekommst sie, wenn die Firma kündigt, wenn ein befristeter Vertrag ausläuft oder wenn ihr euch einvernehmlich trennt. Verloren ist sie bei Selbstkündigung, bei vorzeitigem Austritt ohne wichtigen Grund und bei verschuldeter Entlassung. Nach mindestens 10 Jahren bekommst du sie trotz eigener Kündigung, wenn du in Pension gehst. Bis zu 3 Monatsentgelte muss die Firma mit dem Ende zahlen, den Rest darf sie ab dem 4. Monat in Monatsraten zahlen.
In unseren Gesprächen kommt das immer wieder vor: Erfahrene Leute bleiben in ihrer Firma, weil sie die Abfertigung alt nicht verlieren wollen. Rechne deshalb vor dem Wechsel aus, um wie viele Monatsentgelte es geht. Die Arbeiterkammer hat dafür einen Abfertigungsrechner.
Es gibt 2 Wege, den Anspruch nicht ganz aufzugeben:
- Einvernehmliche Auflösung. Einigst du dich mit der Firma auf ein Ende, bleibt die Abfertigung alt erhalten. Zustimmen muss die Firma aber nicht.
- Übertritt ins neue System. Du vereinbarst mit der Firma schriftlich, dass ab einem Stichtag die Abfertigung neu gilt. Entweder wird die Zahl deiner bis dahin erworbenen Monatsentgelte eingefroren, gerechnet wird später mit deinem letzten Gehalt, und bei Selbstkündigung ist dieser Teil weiter weg. Oder die Firma zahlt einen vereinbarten Betrag in die Vorsorgekasse ein, innerhalb von höchstens 5 Jahren. Wie hoch der ist, wird verhandelt, er kann unter deinem alten Anspruch liegen.
Was ist am Bau anders?
Für Bauarbeiter, die unter das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz fallen, zieht die BUAK die Beiträge über ihre Zuschläge ein und leitet sie an ihre eigene Vorsorgekasse weiter, die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse. Von dort wird auch ausbezahlt. Am Anspruch ändert das nichts. Angestellte am Bau, etwa Bauleiter oder Techniker, laufen ganz normal über den Arbeitgeber.
Bauarbeiter mit Abfertigung alt bekommen sie von der BUAK, je nach Beschäftigungswochen bis zu 12 Monatsentgelte. Im alten System ist, wer schon vor 2003 am Bau gearbeitet und bis spätestens Ende 2005 die Grundvoraussetzung geschafft hat. Grundvoraussetzung sind in der Regel 3 Jahre bei derselben Baufirma. Wechselst du danach zu einer anderen Baufirma, laufen deine Wochen dort weiter. Die Wochen aus der alten Firma zählen aber nicht, wenn du dort selbst gekündigt oder einvernehmlich aufgelöst hast, ohne wichtigen Grund ausgetreten bist oder verschuldet entlassen wurdest. Ausbezahlt wird erst, wenn du in Pension gehst oder 12 Monate lang in keinem Bau-Arbeitsverhältnis mehr warst.
Wie sehe ich, wie viel in meiner Kasse liegt?
Jede Vorsorgekasse schickt einmal im Jahr eine Kontonachricht. Welche Kasse deine ist, steht auf dem Lohnzettel oder beim Arbeitgeber. Beim Wechsel lohnt ein Blick, damit nichts übersehen wird. Wird auf ein Konto nichts mehr eingezahlt, kommt die Nachricht meist nur alle 3 Jahre, mit einem Online-Zugang bei der Kasse jedes Jahr.
Die Kasse muss auch in deinem Dienstvertrag oder Dienstzettel stehen. Auf dem Lohnzettel siehst du jeden Monat, wie viel deine Firma einzahlt.
Wo steht das im Gesetz?
| Was gilt | Fundstelle |
|---|---|
| Beitrag 1,53 % vom Entgelt samt Sonderzahlungen, erster Monat beitragsfrei | § 6 Abs. 1 BMSVG |
| Beitrag vom Entgelt wie in der Sozialversicherung, ohne deren Höchstbeitragsgrundlage | § 6 Abs. 5 BMSVG |
| Verwaltungskosten 1 bis 3,5 % der Beiträge, Vergütung für die Vermögensverwaltung aus den Erträgen höchstens 0,8 % im Jahr, Spesen | § 26 Abs. 1 und 3 BMSVG |
| Jährliche Kontonachricht der Kasse | § 25 Abs. 2 BMSVG |
| Anspruch gegen die Vorsorgekasse, Verfügung schriftlich bei der Kasse | § 14 Abs. 1 und 6 BMSVG |
| Kasse informiert nach dem Ende schriftlich über die Wahlmöglichkeiten | § 25 Abs. 3 BMSVG |
| Keine Auszahlung bei Selbstkündigung, verschuldeter Entlassung, unberechtigtem Austritt oder unter 3 Einzahlungsjahren, Zeiten bei mehreren Firmen zusammengerechnet | § 14 Abs. 2 BMSVG |
| Auszahlung ohne Dienstverhältnis bei Pension oder nach 5 Jahren ohne Beiträge | § 14 Abs. 4 BMSVG |
| Auszahlung am Ende des zweitfolgenden Monats nach dem Antrag, binnen 5 Bankarbeitstagen | § 16 Abs. 1 BMSVG |
| Wahl zwischen Auszahlung, Weiterveranlagung, Übertragung in die neue Kasse oder in eine Pensionsvorsorge, ohne Erklärung binnen 6 Monaten weiter veranlagt | § 17 Abs. 1 und 2 BMSVG |
| Bei der Pension zahlt die Kasse von selbst als Einmalbetrag, außer du verfügst vorher anders | § 17 Abs. 3 BMSVG |
| Mindestens die eingezahlten Beiträge | § 24 Abs. 1 BMSVG |
| 6 % Lohnsteuer bei Auszahlung, keine Lohnsteuer bei Übertragung zur Rente | § 67 Abs. 3 EStG |
| Rente aus einer Pensionskasse steuerfrei, soweit sie aus der Abfertigung stammt | § 25 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG |
| Zusammenlegen in der neuen Kasse nach 3 Jahren ohne Beiträge | § 17 Abs. 2a BMSVG |
| Abfertigung neu für Dienstverhältnisse ab 2003, Abfertigung alt bleibt bei Konzernwechsel und Wiedereinstellungszusage | § 46 Abs. 1 und 3 BMSVG |
| Abfertigung alt nach 3 Jahren, 2 bis 12 Monatsentgelte, auch für Arbeiter | § 23 Abs. 1 AngG, § 2 Abs. 1 ArbAbfG |
| Kein Anspruch bei Selbstkündigung, unberechtigtem Austritt, verschuldeter Entlassung, Ausnahme Pension nach 10 Jahren | § 23 Abs. 7, § 23a Abs. 1 AngG |
| Abfertigung alt: bis 3 Monatsentgelte mit dem Ende fällig, der Rest in Raten ab dem 4. Monat | § 23 Abs. 4 AngG |
| Übertritt nur schriftlich, eingefrorene Zahl der Monatsentgelte mit dem letzten Entgelt gerechnet oder Übertragungsbetrag binnen 5 Jahren | § 47 Abs. 1 bis 3 BMSVG |
| Bauarbeiter: Abfertigung neu über die Vorsorgekasse der BUAK, Beiträge über die Zuschläge | § 21 Abs. 1, § 33a bis § 33c BUAG |
| Bauarbeiter mit Abfertigung alt: Grundvoraussetzung bis Ende 2002 oder 2005, spätere Wochen zählen auch bei anderen Baufirmen, Wochen aus selbst gekündigten, einvernehmlich gelösten oder verschuldet beendeten Arbeitsverhältnissen zählen nicht, bis 12 Monatsentgelte, Auszahlung durch die BUAK bei Pension oder nach 12 Monaten ohne Bau-Arbeitsverhältnis | § 33a Abs. 2, § 13b, § 13c Abs. 1 und 4, § 13d Abs. 1, § 13a Abs. 1 BUAG |
| Ohne Beiträge Kontonachricht meist nur alle 3 Jahre, mit Online-Zugang jährlich | § 25 Abs. 6 BMSVG |
| Vorsorgekasse muss im Dienstzettel stehen | § 2 Abs. 2 Z 13 AVRAG |
BMSVG = Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, EStG = Einkommensteuergesetz 1988, AngG = Angestelltengesetz, ArbAbfG = Arbeiter-Abfertigungsgesetz, AVRAG = Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, BUAG = Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, Fassungen laut Rechtsinformationssystem des Bundes, Stand Oktober 2026.
Wie findest du heraus, ob sich ein Wechsel für dich lohnt?
Die Abfertigung neu hält dich nicht in deiner Firma. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt davon ab, was andere Firmen für deine Arbeit zahlen. Unsere Kandidaten verdienen nach dem Wechsel im Schnitt 18 % mehr als vorher, bei manchen ist es weniger, bei manchen mehr.
Mach dafür den Job-Check: ein anonymer Fragebogen, rund 2 Minuten, ohne Lebenslauf. Danach ruft dich Aleksandar an, meist noch am selben Werktag, und rechnet mit dir durch, wo du stehst. Für dich kostet das nichts, bezahlt werden wir von den Firmen.
Häufige Fragen
Bekomme ich die Abfertigung neu, wenn ich selbst kündige?+
Ausbezahlt bekommst du sie dann nicht. Das Geld bleibt aber in der Vorsorgekasse liegen und geht nicht verloren. Es wandert mit dir zum nächsten Arbeitgeber und wird später ausbezahlt oder in die Pension übernommen.
Bekomme ich die Abfertigung neu bei einer einvernehmlichen Kündigung?+
Ja, wenn seit deiner ersten Einzahlung oder deiner letzten Auszahlung mindestens 3 Jahre Beiträge zusammengekommen sind. Eine einvernehmliche Auflösung, oft einvernehmliche Kündigung genannt, zählt nicht als Selbstkündigung, du kannst dir das Geld also auszahlen lassen oder es weiter veranlagen. Bei der Abfertigung alt bleibt der Anspruch ebenfalls bestehen, nur bei Bauarbeitern zählen die Wochen aus dieser Firma dann nicht für die Abfertigung alt der BUAK.
Wer zahlt die Abfertigung neu aus?+
Die betriebliche Vorsorgekasse, in die deine Firmen eingezahlt haben, bei Bauarbeitern die Vorsorgekasse der BUAK. Hast du Anspruch, schreibt dich die Kasse nach dem Ende des Dienstverhältnisses an, die Auszahlung musst du dann schriftlich verlangen. Von selbst zahlt die Kasse nur bei der Pension. Die Abfertigung alt zahlt dagegen die Firma direkt, bei Bauarbeitern die BUAK.
Wie lange dauert die Auszahlung der Abfertigung neu?+
Die Vorsorgekasse muss am Ende des zweiten Monats nach deinem Antrag zahlen, spätestens 5 Bankarbeitstage danach. Stellst du den Antrag im Oktober, zahlt die Kasse also Ende Dezember oder in den ersten Tagen im Jänner. Die Frist beginnt frühestens mit dem letzten Tag deines Dienstverhältnisses.
Wie wird die Abfertigung neu besteuert?+
Bei Auszahlung mit 6 % Lohnsteuer, egal ob beim Jobwechsel oder später bei der Pension. Lässt du das Geld in der Kasse, fällt vorerst keine Steuer an. Überträgst du es in eine Pensionszusatzversicherung oder eine Pensionskasse, bleibt es steuerfrei, solange es als Rente ausbezahlt wird.
Bis wann muss ich der Vorsorgekasse sagen, was mit dem Geld passieren soll?+
Innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende deines Dienstverhältnisses, und zwar schriftlich. Meldest du dich nicht, bleibt das Geld in der Kasse und wird weiter veranlagt. Verloren geht es dadurch nicht, du kannst später beim nächsten passenden Anlass darüber entscheiden. Antworte aber auf Briefe der Kasse: Nur ganz kleine Guthaben unter 3 Beitragsjahren verfallen nach 10 Jahren ohne Beiträge, wenn du 2 Aufforderungen ignorierst.
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