Ratgeber · Wechseln & Rechte
Dienstvertrag in Österreich: das prüfst du vor der Unterschrift
Bevor du einen Dienstvertrag in Österreich unterschreibst, prüfst du vor allem 3 Dinge: ob alle mündlichen Zusagen drinstehen, ob Einstufung und Grundgehalt als Betrag stimmen und welche Klauseln dich nach dem Ende binden, etwa eine Konkurrenzklausel. Ein mündlicher Dienstvertrag gilt zwar auch, eine Zusage, die nicht auf Papier steht, kannst du im Streit aber kaum beweisen. Kündige deshalb erst, wenn du den unterschriebenen Vertrag der neuen Firma in der Hand hast.
Hinweis: Das ist eine Erklärung in einfacher Sprache, keine Rechtsberatung. Grundlage sind das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und die Kollektivverträge für Angestellte und für Arbeiter im Baugewerbe und in der Bauindustrie, Stand Oktober 2026.
Gilt ein Dienstvertrag auch mündlich?
Ja. Ein Dienstvertrag braucht in Österreich keine bestimmte Form, er gilt mündlich genauso wie schriftlich. Schwierig wird es beim Beweis, wenn sich die Firma später nicht mehr an eine Zusage erinnert.
Das sehe ich in unseren Vermittlungen immer wieder: Das schriftliche Angebot weicht von dem ab, was im Gespräch ausgemacht war. Oder der Vertrag kommt spät und wird noch nachgebessert. Wer vorhat, sich an eine Zusage zu halten, hat kein Problem damit, sie aufzuschreiben.
Mein Rat: Sprich jede Abweichung vor der Unterschrift an, etwa beim Gehalt fürs 2. Jahr, beim Auto oder bei der Region. Wie du darüber verhandelst, steht im Artikel zur Gehaltsverhandlung am Bau. Fällt dir eine Abweichung erst im Dienstzettel auf, rät die Arbeiterkammer, sie schriftlich zu melden und eine Richtigstellung zu verlangen.
Was ist der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Dienstzettel?
Der Dienstvertrag ist die Vereinbarung zwischen dir und der Firma, „Arbeitsvertrag“ ist nur ein anderes Wort dafür. Der Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung der wichtigsten Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Mit ihm belegst du später, was ausgemacht ist.
Auf einen schriftlichen Dienstvertrag hast du keinen Anspruch, auf einen Dienstzettel schon. Die Firma muss ihn dir gleich nach Beginn des Dienstverhältnisses geben, auf Papier oder, wenn du das willst, elektronisch.
Was muss in einem Dienstvertrag in Österreich stehen?
In einem schriftlichen Dienstvertrag müssen dieselben Angaben stehen wie auf einem Dienstzettel, sonst muss die Firma dir auch einen Dienstzettel ausstellen. Für Verträge ab 28. März 2024 gilt eine erweiterte Liste. Dazu gehören unter anderem:
- Beginn und Ende. Der erste Arbeitstag, bei einem befristeten Vertrag auch der letzte.
- Kündigung. Frist, Termin und das Verfahren, das einzuhalten ist.
- Ort. Der gewöhnliche Einsatzort, wenn nötig der Hinweis auf wechselnde Orte, und der Sitz der Firma.
- Arbeit. Deine Verwendung mit kurzer Beschreibung und die Einstufung in den Kollektivvertrag.
- Geld. Das Grundgehalt oder der Grundlohn als Betrag, Sonderzahlungen und gegebenenfalls die Bezahlung von Überstunden.
- Rahmen. Urlaub, Normalarbeitszeit, Kollektivvertrag, Sozialversicherung und Vorsorgekasse, bei Bauarbeitern die BUAK, und eine Probezeit.
Viele Punkte darf die Firma mit einem Verweis auf Gesetz oder Kollektivvertrag erledigen. Für das Grundgehalt gilt das nicht, es muss als Betrag drinstehen.
Für Angestellte am Bau gehören laut Kollektivvertrag außerdem Eintrittsdatum, Sachleistungen und die Einstufung mit Gruppe, Bruttomonatsgehalt und Gruppenalter auf den Dienstzettel.
Worauf achtest du vor der Unterschrift?
Geh den Vertrag mit dieser Liste Punkt für Punkt durch. Was fehlt oder unklar ist, sprichst du vor der Unterschrift an und lässt es dir schriftlich bestätigen. Bist du unsicher, kannst du dich bei der Arbeiterkammer deines Bundeslandes beraten lassen oder, als Mitglied, bei deiner Gewerkschaft. Die GPA etwa prüft Verträge vor der Unterschrift.
| Punkt im Vertrag | Worauf du schaust |
|---|---|
| Arbeiter oder Angestellter | Gilt der Kollektivvertrag für Angestellte oder für Arbeiter im Baugewerbe und in der Bauindustrie? |
| Einstufung | Gruppe und Gruppenalter, als Polier die schriftliche Bestellung |
| Grundgehalt | als eigener Betrag, auch bei einem All-in |
| Überstunden | Pauschale schriftlich, in Stunden, als Anteil vom Gehalt oder als Betrag, getrennt nach 50 % und 100 % Zuschlag |
| Zulagen und Auslöse | welche Zulagen, welcher Wohnort und welcher Betrieb oder Aufnahmeort drinsteht |
| Firmenwagen | Privatnutzung, Kostenbeitrag, was bei einer Kündigung passiert |
| Verfallsfristen | bis wann du offenes Geld einfordern musst |
| Einsatzort | gewöhnlicher Ort, Region, Versetzungsklausel, Einsätze im Ausland |
| Probezeit und Befristung | höchstens 1 Monat Probezeit, bei Befristung das Enddatum |
| Kündigungsfrist | deine Frist und die der Firma, Kündigungstermin |
| Konkurrenzklausel | Dauer, Bereich, Höhe einer Strafe |
| Ausbildungskosten | schriftlich, monatlich weniger, wie lange du gebunden bist |
| mündliche Zusagen | alles, was im Gespräch ausgemacht war |
Checkliste für Dienstverträge am Bau in Österreich, nach Gesetz und den Kollektivverträgen Bau, Stand Oktober 2026.
Bist du im Vertrag richtig eingestuft?
Prüf zuerst, ob du als Angestellter oder als Arbeiter aufgenommen wirst. Davon hängt ab, welcher Kollektivvertrag gilt, mit Mindestgehalt, Kündigungsfrist und Auslöse. Das hören wir in Gesprächen mit Polieren immer wieder: Sie arbeiten als Arbeiterpolier und wissen nicht genau, welcher Kollektivvertrag für sie gilt.
Die Gruppen und Beträge für Angestellte findest du in der Gehaltstabelle im Kollektivvertrag Bau für Angestellte. Polier im Sinn des Kollektivvertrags ist, wer nach mindestens 10 Jahren Baupraxis schriftlich zum Polier bestellt wurde, auch Hauptpoliere brauchen eine schriftliche Bestellung. Deine Jahre aus früheren Firmen in derselben oder einer höheren Gruppe werden voll angerechnet, wenn du sie beim Eintritt bekannt gibst und spätestens innerhalb von 2 Monaten mit Zeugnissen nachweist. Arbeitest du als Bauleiter und bist anders eingestuft, oder fehlen Vordienstzeiten als Bauleiter, musst du das binnen 6 Monaten schriftlich bei der Firma geltend machen.
Wie prüfst du Gehalt, All-in und Zulagen im Vertrag?
Schau zuerst, ob dein Grundgehalt als eigener Betrag drinsteht. Nennt der Vertrag nur eine Gesamtsumme, hast du laut Gesetz Anspruch auf das Ist-Grundgehalt, also das Grundgehalt samt der Überzahlung, die vergleichbare Leute am Arbeitsort bekommen. Wie du nachrechnest, was in einer Summe steckt, und welche Regeln für eine Überstundenpauschale gelten, steht im Artikel zum All-in-Vertrag.
Die Auslöse hängt an Orten, die im Vertrag stehen. Bei Arbeitern sind es der Betrieb, für den du aufgenommen wirst, und dein Wohnort, bei Angestellten Aufnahmeort und Wohnort. Diese Orte entscheiden, ab wann du Taggeld auf Montage bekommst. Ein Firmenauto ist eine Sachleistung und gehört bei Angestellten auf den Dienstzettel. Was dazu schriftlich geregelt sein sollte, steht im Artikel zum Firmenwagen.
Für offenes Geld gibt es Verfallsfristen. Als Angestellter am Bau musst du Überstunden binnen 4 Monaten nach dem Tag geltend machen, an dem du sie geleistet hast. Als Arbeiter am Bau musst du alle Ansprüche binnen 6 Monaten nach Erhalt der Abrechnung erheben, nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses binnen 3 Monaten. Steht im Vertrag eine eigene Verfallsklausel, lies sie genau.
Darf dich die Firma an jeden Einsatzort schicken?
Nur, wenn dein Vertrag das zulässt. Eine Versetzungsklausel erlaubt der Firma, deinen Arbeitsort oder deine Tätigkeit zu ändern.
Schau, ob im Vertrag eine Region steht oder ganz Österreich. Was im Gespräch über die Region ausgemacht war, gehört in den Vertrag. Arbeitest du länger als 1 Monat im Ausland, muss dir die Firma vor der Abreise zusätzliche Angaben schriftlich geben, etwa Land, voraussichtliche Dauer und eine allfällige zusätzliche Vergütung.
Gibt es einen Betriebsrat, braucht eine dauernde Versetzung, also voraussichtlich ab 13 Wochen, seine Zustimmung oder ein Urteil des Gerichts, wenn sie dir schlechteres Entgelt oder schlechtere Bedingungen bringt.
Was gilt für Probezeit, Befristung und Kündigungsfrist?
Eine Probezeit darf höchstens 1 Monat dauern, in dieser Zeit können du und die Firma das Dienstverhältnis jederzeit lösen. Ein befristeter Vertrag endet am vereinbarten Tag ohne Kündigung. Ob ein Ende vor dem Ablauf möglich ist, schau im Vertrag nach. Befristet Beschäftigte dürfen ohne sachlichen Grund nicht schlechter behandelt werden als unbefristete.
Bei der Kündigungsfrist schau, ob deine eigene Frist verlängert wurde. Das geht als Angestellter bis zu einem halben Jahr, die Frist der Firma darf dann nicht kürzer sein als deine. Wie du Frist und Termin rechnest, steht im Artikel zur Kündigungsfrist in Österreich.
Wann ist eine Konkurrenzklausel gültig?
Eine Konkurrenzklausel beschränkt dich nach dem Ende des Dienstverhältnisses in deiner Arbeit, etwa bei einem Mitbewerber. Für Angestellte und Arbeiter gelten dieselben Regeln. Die Klausel gilt nur, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind:
- Alter. Du warst bei der Vereinbarung volljährig.
- Umfang. Sie betrifft nur den Geschäftszweig der Firma und dauert höchstens 1 Jahr.
- Zumutbarkeit. Sie erschwert dein Fortkommen nach Inhalt, Zeit und Ort nicht unbillig.
- Entgelt. Dein Entgelt im letzten Monat liegt über 4.620 Euro brutto, ohne Sonderzahlungen (Grenze 2026). Diese Grenze gilt für Klauseln, die ab 29. Dezember 2015 vereinbart wurden, für ältere Klauseln gelten andere Regeln.
Beendet die Firma das Dienstverhältnis, kann sie sich auf die Klausel nicht berufen. Das gilt nicht, wenn du dazu schuldhaft Anlass gegeben hast oder wenn die Firma bei der Beendigung erklärt, dass sie dir für die Dauer der Beschränkung dein letztes Entgelt weiterzahlt. Hat die Firma dir schuldhaft einen Grund für deine Kündigung oder deinen Austritt gegeben, gilt die Klausel ebenfalls nicht. Kündigst du selbst oder löst ihr das Dienstverhältnis einvernehmlich auf, bleibt die Klausel aufrecht. Die Arbeiterkammer rät, sie bei einer einvernehmlichen Auflösung herauszuverhandeln und das schriftlich festzuhalten.
Eine vereinbarte Strafe darf höchstens 6 Nettomonatsentgelte ausmachen, Sonderzahlungen zählen nicht mit, und ein Gericht kann sie kürzen. Auch diese Grenze gilt für Klauseln ab 29. Dezember 2015. Schau vor dem Wechsel auch in deinen jetzigen Vertrag, ob dort eine Konkurrenzklausel steht. Ist sie älter, lass dich bei der Arbeiterkammer beraten.
Musst du Ausbildungskosten zurückzahlen, wenn du gehst?
Nur wenn ihr das schriftlich vereinbart habt und die Grenzen aus dem Gesetz eingehalten sind. Es geht um Kosten einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung, die dir Spezialwissen bringt, das du auch bei anderen Firmen nutzen kannst. Einschulung zählt nicht dazu.
Die Rückzahlung muss so vereinbart sein, dass sie mit jedem Monat nach Ende der Ausbildung anteilig weniger wird. Endet dein Dienstverhältnis mehr als 4 Jahre nach der Ausbildung, in besonderen Fällen mehr als 8 Jahre, musst du nichts mehr zahlen. Auch nicht, wenn es in der Probezeit, mit Ablauf einer Befristung oder durch Kündigung der Firma endet, ohne dass du schuldhaft Anlass gegeben hast.
Verlangen Gesetz, Kollektivvertrag oder dein Vertrag eine Ausbildung als Voraussetzung für deine Arbeit, zahlt sie die Firma, und die Zeit dafür ist Arbeitszeit. Das hören wir in Gesprächen öfter: Kandidaten glauben, sie dürfen nicht gehen, weil die Firma ihre Ausbildung gezahlt hat. Rechne den Restbetrag aus, bevor du dich davon aufhalten lässt.
Wo steht das im Gesetz?
| Was gilt | Fundstelle |
|---|---|
| Ein Vertrag gilt mündlich wie schriftlich | § 883 ABGB |
| Dienstzettel gleich nach Beginn, auf Papier oder elektronisch nach deiner Wahl | § 2 Abs. 1 AVRAG |
| Pflichtangaben, kein eigener Dienstzettel bei vollständigem schriftlichem Vertrag | § 2 Abs. 2 und 4 AVRAG |
| Erweiterte Liste für Verträge ab 28. März 2024 | § 19 Abs. 1 Z 57 AVRAG |
| Verweis auf Gesetz oder Kollektivvertrag möglich, außer beim Grundgehalt | § 2 Abs. 5 AVRAG |
| Dienstzettel für Angestellte am Bau mit Eintrittsdatum, Einstufung, Sachleistungen, Einstufung mit Gruppe, Bruttomonatsgehalt und Gruppenalter | § 4 Kollektivvertrag Bau Angestellte |
| Gruppen, Polier nach 10 Jahren Baupraxis und schriftlicher Bestellung, Einstufung als Bauleiter binnen 6 Monaten geltend machen | § 9 und § 10 Kollektivvertrag Bau Angestellte |
| Gruppenalter voll anrechnen, binnen 2 Monaten nachweisen | § 10 Z 2 Kollektivvertrag Bau Angestellte |
| Gesamtsumme ohne Grundgehalt als Betrag: Anspruch auf das Ist-Grundgehalt | § 2g AVRAG |
| Überstundenpauschale schriftlich, getrennt nach 50 % und 100 % | § 15 Kollektivvertrag Bau Angestellte |
| Betrieb und Wohnort bei Arbeitern, Aufnahmeort und Wohnort bei Angestellten im Vertrag oder Dienstzettel | § 9 Abschnitt I Z 3 Kollektivvertrag Bau Arbeiter, § 16 Z 1 Kollektivvertrag Bau Angestellte |
| Überstunden binnen 4 Monaten geltend machen | § 7 Abs. 9 Kollektivvertrag Bau Angestellte |
| Arbeiter: Ansprüche binnen 6 Monaten, nach dem Ende binnen 3 Monaten | § 14 Z 2 und 3 Kollektivvertrag Bau Arbeiter |
| Einsatzort und wechselnde Einsatzorte, Zusatzangaben bei mehr als 1 Monat im Ausland | § 2 Abs. 2 Z 6 und Abs. 3 AVRAG |
| Dauernde Versetzung: Betriebsrat informieren, bei Verschlechterung Zustimmung oder Urteil | § 101 ArbVG |
| Probezeit höchstens 1 Monat, jederzeit lösbar | § 19 Abs. 2 AngG, § 1158 Abs. 2 ABGB |
| Befristung endet mit Ablauf der Zeit, keine Benachteiligung | § 19 Abs. 1 AngG, § 1158 Abs. 1 ABGB, § 2b Abs. 1 AVRAG |
| Eigene Kündigungsfrist bis zu einem halben Jahr, Frist der Firma nicht kürzer | § 20 Abs. 4 AngG |
| Konkurrenzklausel für Angestellte und Arbeiter: Bedingungen, Entgeltgrenze, Klausel fällt bei Beendigung durch die Firma, außer sie erklärt dabei die Weiterzahlung des Entgelts, bleibt bei eigener Kündigung und einvernehmlicher Auflösung, Strafe höchstens 6 Nettomonatsentgelte | §§ 36 und 37 AngG, § 2c AVRAG |
| Gericht kann eine Vertragsstrafe kürzen | § 38 AngG, § 2e AVRAG |
| Entgeltgrenze und Grenze der Strafe für Klauseln ab 29. Dezember 2015 | Art. X Abs. 2 Z 13 AngG, § 19 Abs. 1 Z 32 AVRAG |
| Ausbildungskosten: schriftlich, aliquot, 4 oder 8 Jahre, Ausnahmen | § 2d AVRAG |
| Vorgeschriebene Ausbildung ist Arbeitszeit, die Kosten zahlt die Firma | § 11b Abs. 1 AVRAG |
| Dienstvertrag und Werkvertrag | § 1151 Abs. 1 ABGB |
| Keinen Dienstzettel bekommen: Geldstrafe von 100 bis 436 Euro für die Firma, bei mehr als 5 Betroffenen oder im Wiederholungsfall 500 bis 2.000 Euro, Kündigung wegen des Verlangens anfechtbar | § 7a und § 15 Abs. 1 AVRAG |
| Änderungen der Angaben spätestens am Tag des Wirksamwerdens schriftlich mitteilen, außer sie kommen aus Gesetz oder Kollektivvertrag | § 2 Abs. 6 AVRAG |
ABGB = Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, AVRAG = Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, AngG = Angestelltengesetz, ArbVG = Arbeitsverfassungsgesetz, Fassungen laut Rechtsinformationssystem des Bundes, Stand Oktober 2026. Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie (WKO), Fassung vom 1. Mai 2026. Kollektivvertrag für Arbeiter der Baugewerbe und der Bauindustrie (WKO), Fassung vom 1. Mai 2026. Höchstbeitragsgrundlage laut Dachverband der Sozialversicherungsträger, Stand 1. Jänner 2026.
Wie findest du heraus, ob das Angebot zu dir passt?
Der Vertrag zeigt dir, was die Firma zusagt. Ob das am Markt gut ist, zeigt erst der Vergleich mit anderen Firmen. Mach dafür den Job-Check: ein anonymer Fragebogen, rund 2 Minuten, ohne Lebenslauf, danach ruft dich Aleksandar an, meist noch am selben Werktag. Für dich kostet das nichts, bezahlt werden wir von den Firmen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Dienstvertrag, freiem Dienstvertrag und Werkvertrag?+
Mit einem Dienstvertrag arbeitest du persönlich und nach Weisung für eine Firma, mit allen Rechten aus Arbeitsrecht und Kollektivvertrag. Beim Werkvertrag schuldest du ein fertiges Werk gegen Entgelt. Beim freien Dienstvertrag gelten laut Gewerkschaft GPA bestimmte arbeitsrechtliche Schutzregeln nicht, lass dir so ein Angebot deshalb genau erklären.
Was tue ich, wenn ich keinen Dienstzettel bekomme?+
Fordere ihn schriftlich und mit einer Frist an, die Arbeiterkammer rät zu einem eingeschriebenen Brief. Gibt die Firma ihn trotzdem nicht her, kannst du ihn beim Arbeits- und Sozialgericht einklagen und die Firma bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen, ihr droht dann eine Geldstrafe von 100 bis 436 Euro, bei mehr als 5 Betroffenen oder im Wiederholungsfall 500 bis 2.000 Euro (Stand Oktober 2026). Eine Kündigung, weil du den Dienstzettel verlangt hast, kannst du bei Gericht anfechten.
Gibt es ein Muster für einen Dienstvertrag?+
Die Gewerkschaft GPA rät, bei der eigenen Gewerkschaft nach einer Vorlage für den Dienstvertrag zu fragen. Bei der Arbeiterkammer gibt es einen Musterbrief, mit dem du einen fehlenden Dienstzettel einforderst, das ist kein Vertragsmuster. Ein Muster ersetzt den Blick in deinen Kollektivvertrag nicht, am Bau stehen dort Einstufung, Mindestgehalt und viele Fristen.
Kann ich nach der Unterschrift noch zurücktreten?+
Habt ihr eine Probezeit vereinbart, können du und die Firma das Dienstverhältnis im 1. Monat jederzeit lösen. Ohne Probezeit kann ein Rücktritt teuer werden: Laut Gewerkschaft GPA kann die Firma Schadenersatz verlangen, wenn ihr dadurch ein Schaden entsteht. Unterschreib deshalb erst, wenn alles geklärt ist.
Darf die Firma meinen Dienstvertrag später einseitig ändern?+
Nein. Was du mit der Firma einzeln vereinbart hast, kann nur geändert werden, wenn ihr beide zustimmt, außer der Vertrag erlaubt es ausdrücklich, etwa mit einer Versetzungsklausel. Ändert sich eine Angabe aus dem Dienstzettel, muss die Firma dir das spätestens am Tag der Änderung schriftlich mitteilen, außer die Änderung kommt aus Gesetz oder Kollektivvertrag. Einer einseitigen Änderung widersprichst du am besten sofort schriftlich.
Gilt eine Konkurrenzklausel auch für Arbeiter?+
Ja. Für Arbeiter gelten laut Gesetz dieselben Grenzen wie für Angestellte: höchstens 1 Jahr, nur für den Geschäftszweig der Firma und nur, wenn das Entgelt im letzten Monat über 4.620 Euro brutto liegt, ohne Sonderzahlungen (Stand 2026). Eine vereinbarte Strafe darf auch hier höchstens 6 Nettomonatsentgelte ausmachen.
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Ein Gegenangebot nach der Kündigung nimmst du in den meisten Fällen besser nicht an, weil mehr Geld selten die Gründe löst, aus denen du gehen willst. Zurücknehmen kannst du deine Kündigung in Österreich nur mit Zustimmung der Firma, und ein unterschriebener neuer Dienstvertrag gilt trotzdem.
Wechseln & Rechte All-in-Vertrag am Bau: was gilt und was du vorher fragen solltestEin All-in-Vertrag nennt eine Gesamtsumme, in der das Grundgehalt und andere Teile wie Überstunden schon enthalten sind. Fehlt das Grundgehalt als eigener Betrag, hast du Anspruch auf das übliche Ist-Grundgehalt am Arbeitsort, und für Angestellte am Bau gelten laut Kollektivvertrag 39 Stunden Normalarbeitszeit und 50 % Zuschlag für Überstunden.
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