Ratgeber · Lohn & Marktwert
Schlechtwetterentschädigung am Bau: was sich ab 1. November 2026 ändert
Die Schlechtwetterentschädigung am Bau beträgt 60 % deines Stundenlohns für jede Arbeitsstunde, die wegen Regen, Schnee, Frost oder Hitze ausfällt. Ab 1. November 2026 gibt es dafür einen gemeinsamen Topf von höchstens 320 Stunden je Zeitraum vom 1. November bis 31. Oktober, statt bisher 200 Stunden im Winter und 120 Stunden im Sommer. Die Firma zahlt das Geld mit dem Lohn aus und holt es sich von der BUAK, der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, zurück.
Hinweis: Das ist eine Erklärung in einfacher Sprache, keine Rechtsberatung. Grundlage sind das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz in der Fassung ab 1. November 2026, die Schlechtwetterkriterien der BUAK, die Hitzeschutzverordnung und der Kollektivvertrag für Arbeiter im Baugewerbe und in der Bauindustrie, Stand Oktober 2026.
Was ändert sich ab 1. November 2026 bei der Schlechtwetterentschädigung?
Ab 1. November 2026 gibt es nur noch einen Topf: höchstens 320 Schlechtwetterstunden für das ganze Jahr, gerechnet vom 1. November bis 31. Oktober. Die Höhe von 60 % bleibt gleich. Der Nationalrat hat die Änderung am 7. Juli 2026 einstimmig beschlossen.
| bis 31. Oktober 2026 | ab 1. November 2026 | |
|---|---|---|
| Winter, 1. November bis 30. April | höchstens 200 Stunden | ein gemeinsamer Topf |
| Sommer, 1. Mai bis 31. Oktober | höchstens 120 Stunden | ein gemeinsamer Topf |
| Reststunden | vom Sommer in den nächsten Winter, vom Winter in den Sommer nicht | keine Grenze zwischen Winter und Sommer |
| zusammen | höchstens 320 Stunden | höchstens 320 Stunden je 1. November bis 31. Oktober |
| Höhe | 60 % vom Lohn | 60 % vom Lohn |
Ausfallende Arbeitsstunden je Arbeiter. Quelle: Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz laut Rechtsinformationssystem des Bundes und BUAK, Stand Oktober 2026.
Die Zahl der Stunden bleibt gleich, neu ist, dass sie nicht mehr an Winter oder Sommer gebunden sind. Laut den Erläuterungen im Parlament haben die Betriebe die alte Teilung kritisiert, weil sich Bauaufträge immer mehr über das ganze Jahr verteilen und im Sommer mehr Stunden gebraucht werden.
Für dich heißt das: Was im Winter verbraucht wird, fehlt dir im Sommer, etwa an Hitzetagen. Ein Winter mit wenig Ausfall lässt dir dafür mehr Stunden für den Sommer.
Ob nicht verbrauchte Stunden aus dem Sommer 2026 zu den 320 Stunden dazukommen, regelt das Gesetz nicht. Eine Übergangsregel gibt es keine, und laut BUAK endet die getrennte Rechnung mit 1. November 2026. Im Zweifel fragst du bei der BUAK nach.
Wie viel Schlechtwetterentschädigung bekommst du?
Du bekommst 60 % des Bruttolohns, der dir für die ausgefallenen Stunden ohne Schlechtwetter zugestanden wäre. Bezahlt werden die Stunden, die laut der Arbeitszeit auf deiner Baustelle geplant waren. Angefangene Stunden zählen in vollen halben Stunden.
So rechnest du mit 20 Euro Stundenlohn brutto. Ein Facharbeiter bekommt laut Lohntafel für Bauarbeiter ab 1. Mai 2026 mindestens 19,99 Euro, das Beispiel liegt also knapp darüber.
- 1 Stunde. 20 Euro × 60 % = 12 Euro.
- 1 Tag. Waren 8 Stunden geplant, sind das 8 × 12 Euro = 96 Euro statt 160 Euro.
- Der ganze Topf. 320 Stunden × 12 Euro = 3.840 Euro statt 6.400 Euro.
Ist der Topf ganz aufgebraucht, fehlen dir also 2.560 Euro brutto gegenüber dem vollen Lohn. Nimm statt 20 Euro deinen Stundenlohn vom Lohnzettel. Arbeitest du im Akkord, wird dein tatsächlicher Akkordverdienst auf einen Stundenlohn umgerechnet.
Was zählt zum Lohn bei der Schlechtwetterentschädigung?
Zum Lohn zählt dein vereinbarter Stundenlohn, mindestens der aus dem Kollektivvertrag, samt einigen Zulagen. Alle anderen Teile bleiben bei der Rechnung draußen.
| zählt mit | zählt nicht mit |
|---|---|
| vereinbarter Stundenlohn brutto | Zuschläge für Mehrarbeit und Überstunden |
| Leistungszulagen und Prämien | Sonn- und Feiertagszuschläge |
| Werkzeugzulage | Schmutzzulage |
| Höhenzulage | Erschwernis- und Gefahrenzulage |
Lohnbestandteile für die 60 % laut Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, Stand Oktober 2026.
Welche Zulagen es am Bau gibt, steht im Artikel zu Überstunden und Zulagen am Bau.
Krankenversichert bleibst du in dieser Zeit mit deinem vollen Lohn, den Unterschied beim Beitrag zahlt die Firma allein. In den anderen Zweigen der Sozialversicherung, etwa in der Pensionsversicherung, zählt nur, was du tatsächlich bekommst.
Fahrtgeld und Taggeld können dir an einem Schlechtwettertag trotzdem zustehen. Wann genau, erklärt der Artikel zur Auslöse auf Montage.
Ab wann gelten Hitze, Regen, Schnee und Frost als Schlechtwetter?
Ob Schlechtwetter vorliegt, prüft die BUAK nach festen Kriterien. Sie bekommt dafür von GeoSphere Austria Wetterdaten für jede Postleitzahl, Tag für Tag und Stunde für Stunde.
| Wetter | ab wann es eine Schlechtwetterstunde ist |
|---|---|
| Hitze | über 32,5 Grad im Schatten |
| Hitze laut Prognose | über 34 Grad in der 3-Tages-Prognose der BUAK, dann höchstens 3 Stunden ab 13 Uhr |
| Regen | ab 1 Millimeter in der Stunde oder bei mindestens 30 Minuten Regen in der Stunde |
| Neuschnee | um 7 Uhr gemessen: ab 5 Zentimeter 1 Stunde, ab 15 Zentimeter 2 Stunden, ab 30 Zentimeter der ganze Tag |
| Kälte und Frost | gefühlte Temperatur aus Luft und Wind (Windchill) von minus 10 Grad oder kälter, ohne Wind also minus 10 Grad Lufttemperatur |
| Wind | Stundenmittel ab 30 km/h oder Windspitze ab 60 km/h |
Schlechtwetterkriterien der BUAK für das allgemeine Baugewerbe, gemessen werktags von 7 bis 17 Uhr. Folgen 3 Schlechtwetterstunden aufeinander, ist der Rest des Arbeitstags Schlechtwetter. Quelle: BUAK, Stand Oktober 2026.
Die Grenze von 32,5 Grad gilt seit 1. Mai 2019, davor lag sie bei 35 Grad. Das Prognosemodell gibt es seit Sommer 2024 zusätzlich. Beide Wege an einem Tag zu kombinieren, geht nicht. Eine eigene Hitzeregel mit eigenen Stunden gibt es nicht: Hitzestunden gehen vom selben Topf ab wie Regen und Schnee. Bei Hitze zählt nur die heiße Stunde selbst, Nachwirkungen wie nach Regen oder Schnee rechnet das Gesetz nicht mit.
Wer entscheidet, ob bei Schlechtwetter aufgehört wird?
Das entscheidet die Firma, nach Anhörung des Betriebsrats. Das Schlechtwettergesetz gibt dir kein eigenes Recht, bei 32,5 Grad heimzugehen.
Bei Schlechtwetter hast du 2 Pflichten:
- Ersatzarbeit. Die Firma kann dir eine andere zumutbare Arbeit im Betrieb geben. Zumutbar ist, was zu deinen körperlichen Fähigkeiten passt, und dein Lohn darf dafür nicht sinken.
- Warten. Die Firma kann anordnen, dass du bis zu 3 Stunden am Tag auf der Baustelle wartest, ob das Wetter besser wird. Das geht nur, wenn es dort eine passende Unterkunft gibt.
Weigerst du dich, verlierst du den Anspruch auf die Schlechtwetterentschädigung.
Bei Hitze hat die Firma seit 1. Jänner 2026 zusätzlich Pflichten aus der Hitzeschutzverordnung. Sie muss Schutzmaßnahmen festlegen, etwa eine verlegte Arbeitszeit oder Schatten am Arbeitsplatz, und sie umsetzen, sobald GeoSphere Austria eine Hitzewarnung ab Stufe 2 ausgibt. Die Maßnahmen müssen auf der Baustelle für dich einsehbar sein, und Trinkwasser muss es auch auf auswärtigen Baustellen geben.
Für wen gilt die Schlechtwetterregelung?
Sie gilt für Arbeiter in den Baubetrieben, die das Gesetz aufzählt. Dazu gehören Hoch- und Tiefbau, Straßen-, Brücken- und Erdbau, Zimmerei, Dachdecker, Gipser, Pflasterer, Gerüstbau und weitere Betriebe.
- Lehrlinge. Sie sind laut BUAK seit 1. Jänner 2017 erfasst. Ausgenommen ist eine Doppellehre, bei der einer der 2 Lehrberufe nicht unter die Regelung fällt.
- Leiharbeiter. Sie fallen darunter, wenn sie an einen dieser Baubetriebe überlassen werden.
- Angestellte. Für Personen, die vorwiegend Angestelltentätigkeit verrichten, gilt die Regelung nicht, also auch nicht für angestellte Bauleiter, Bautechniker und Poliere.
- Metalltechnik. Betriebe mit Gewerbeberechtigung Metalltechnik sind seit 30. Juli 2026 weitgehend ausgenommen. Installations- und Elektrobetriebe stehen nicht in der Liste des Gesetzes.
Ob jemand als Arbeiter oder als Angestellter beschäftigt ist, ist in unseren Gesprächen mit Polieren immer wieder Thema. Bist du als Arbeiter angemeldet, etwa als Vizepolier oder als Polier mit Arbeitervertrag, gilt die Regelung für dich, solange du nicht vorwiegend Angestelltenarbeit machst.
Was passiert, wenn die 320 Stunden aufgebraucht sind?
Dann hast du keinen Anspruch mehr auf Schlechtwetterentschädigung, bis am 1. November der neue Zeitraum beginnt. Zahlt die Firma trotzdem, bekommt sie das Geld von der BUAK nicht zurück.
Was dir für weitere Ausfallstunden zusteht, regelt das Schlechtwettergesetz nicht. Laut Kollektivvertrag kann die Firma bei ungünstiger Witterung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat Beginn und Ende der Arbeitszeit festlegen oder die ausgefallene Zeit einarbeiten lassen.
Mein Rat: Fehlen dir Stunden ohne Bezahlung am Lohnzettel, lass das vom Betriebsrat, von der Gewerkschaft Bau-Holz oder von der Arbeiterkammer prüfen, bevor du die Abrechnung hinnimmst.
Was passiert mit deinen Schlechtwetterstunden, wenn du die Firma wechselst?
Deine verbrauchten Stunden gehen mit dir mit. Der Topf von 320 Stunden gilt für dich als Person, und die BUAK führt den Stand je Arbeiter. Deine neue Firma kann bei der BUAK oder bei deiner früheren Firma nachfragen, wie viele Stunden im laufenden Zeitraum schon weg sind.
Geld für Stunden, die du nicht gebraucht hast, gibt es nicht. Eine Mitnahme von Reststunden ins nächste Jahr sieht das Gesetz ebenfalls nicht vor.
Wirst du abgemeldet, endet mit dem Arbeitsverhältnis auch die Schlechtwetterentschädigung. Das hören wir in Gesprächen mit Kandidaten immer wieder: Im Tief- und Straßenbau ist je nach Witterung im November Schluss, danach folgt die Abmeldung. Was dann mit AMS, Urlaub und Wiedereinstellungszusage gilt, steht im Artikel Winter am Bau.
Darauf achtest du während des Jahres:
- Den Stand. Jede Firma muss dir auf Anfrage sagen, wie viele Schlechtwetterstunden du schon verbraucht hast. Frag im Frühjahr nach, dann weißt du, was dir für den Sommer bleibt.
- Den Lohnzettel. Die Schlechtwetterentschädigung muss dort getrennt vom übrigen Lohn stehen. Vergleich die Stunden mit deinen eigenen Aufzeichnungen.
Wo steht das im Gesetz?
| Was gilt | Fundstelle |
|---|---|
| Ab 1. November 2026 höchstens 320 Stunden je 1. November bis 31. Oktober | § 4 Abs. 3 BSchEG idF BGBl. I Nr. 66/2026, § 19 Abs. 19 BSchEG |
| Bis 31. Oktober 2026 höchstens 200 Stunden im Winter und 120 Stunden im Sommer, Reststunden nur vom Sommer in den Winter | § 4 Abs. 3 BSchEG idF BGBl. I Nr. 68/2014 |
| Entschädigung für ausgefallene Stunden nach der betrieblichen Arbeitszeit, angefangene Stunden in halben Stunden | § 4 Abs. 1 und 2 BSchEG |
| 60 % vom Lohn, was zum Lohn zählt, Akkord, getrennt im Lohnzettel | § 6 Abs. 1 BSchEG |
| Krankenversicherung mit vollem Lohn, Unterschied zahlt die Firma, übrige Sozialversicherung mit dem tatsächlichen Entgelt | § 7 Abs. 1 und 2 BSchEG |
| Auszahlung mit dem Lohn, Firma bekommt die Entschädigung von der BUAK zurück | § 6 Abs. 2, § 8 BSchEG |
| Regen, Schnee, Frost, Hitze, bei Hitze keine Folgewirkungen, Kriterien legt die BUAK fest | § 3 Abs. 1 und 2 BSchEG |
| Firma entscheidet nach Anhörung des Betriebsrats, Ersatzarbeit ohne weniger Lohn, bis zu 3 Stunden Warten mit Unterkunft, sonst kein Anspruch | § 5 Abs. 1 und 2 BSchEG |
| Hitzeschutz seit 1. Jänner 2026: Maßnahmen festlegen, auf der Baustelle einsehbar, umsetzen ab Hitzewarnung Stufe 2, Trinkwasser | § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1, 3 und 4, § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 2 Hitze-V |
| Welche Betriebe, Leiharbeit, Ausnahme Metalltechnik | § 1 Abs. 1, 5, 6 und 7 BSchEG |
| Nicht bei vorwiegend Angestelltentätigkeit, Ausnahme Doppellehre | § 2 lit. a und h BSchEG |
| Über 320 Stunden kein Anspruch und keine Rückerstattung | § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 3 BSchEG |
| Arbeitszeit bei ungünstiger Witterung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat, Einarbeitung | § 2 Z 4 Kollektivvertrag für Arbeiter der Baugewerbe und der Bauindustrie |
| Stand an Schlechtwetterstunden je Arbeiter, Auskunft an die neue Firma und an dich | § 6 Abs. 3 BSchEG |
| Schlechtwetterentschädigungsbeitrag 1,4 %, je zur Hälfte Firma und Arbeiter | § 12 Abs. 2 BSchEG |
| Nicht an gesetzlichen Feiertagen | § 5 Abs. 4 BSchEG |
| Auslandsbaustellen: 60 %, ohne Grenze von 320 Stunden, ohne Rückerstattung, ohne Beitrag | § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1, § 12 Abs. 4 BSchEG |
| Fahrtkostenvergütung und Taggeld bei Schlechtwetter | § 9 Abschnitt I Z 2 und 5a, Abschnitt IV Z 3 Kollektivvertrag für Arbeiter der Baugewerbe und der Bauindustrie |
BSchEG = Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, Hitze-V = Hitzeschutzverordnung, Fassungen laut Rechtsinformationssystem des Bundes, Stand Oktober 2026. Kollektivvertrag für Arbeiter der Baugewerbe und der Bauindustrie (WKO), Fassung vom 1. Mai 2026. Die Schlechtwetterkriterien (Hitze, Regen, Schnee, Kälte, Wind) und die Regel für Lehrlinge sind Angaben der BUAK, Stand Oktober 2026.
Wie findest du heraus, ob du woanders mehr bekommst?
Die 60 % sind gesetzlich festgelegt. Wie hoch dein Stundenlohn ist, hängt von deiner Firma ab, und davon rechnen sich auch die 60 %. Unsere Kandidaten verdienen nach dem Wechsel im Schnitt 18 % mehr als vorher, bei manchen ist es weniger, bei manchen mehr.
Mach dafür den Job-Check: ein anonymer Fragebogen, rund 2 Minuten, ohne Lebenslauf. Danach ruft dich Aleksandar an, meist noch am selben Werktag, und rechnet mit dir durch, wo du stehst. Für dich kostet das nichts, bezahlt werden wir von den Firmen.
Häufige Fragen
Zahle ich selbst etwas für die Schlechtwetterentschädigung?+
Ja, einen kleinen Teil. Der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag beträgt 1,4 % vom Arbeitsverdienst, die Hälfte zahlt die Firma, die andere Hälfte wird dir vom Lohn abgezogen. Daraus bezahlt die BUAK den Firmen die ausbezahlte Schlechtwetterentschädigung zurück.
Gibt es Schlechtwetterentschädigung an einem Feiertag?+
Nein. Die Regeln zur Schlechtwetterentschädigung gelten laut Gesetz nicht für gesetzliche Feiertage. Ein Feiertag mit Regen oder Schnee kostet dich deshalb auch keine Stunden aus dem Topf von 320 Stunden.
Gilt die Schlechtwetterentschädigung auch auf einer Baustelle im Ausland?+
Ja, auch auf einer Auslandsbaustelle bekommst du 60 % vom Lohn. Die Grenze von 320 Stunden gilt dort laut Gesetz aber nicht, und die Firma bekommt das Geld nicht von der BUAK zurück. Für diese Arbeit wird auch kein Schlechtwetterbeitrag bezahlt.
Bekomme ich Fahrtgeld und Taggeld, wenn die Arbeit wegen Schlechtwetter ausfällt?+
Die Fahrtkostenvergütung aus dem Kollektivvertrag für Bauarbeiter bekommst du auch dann, wenn die Arbeit wegen schlechter Witterung nicht aufgenommen wurde und du zur Arbeit erschienen bist. Taggeld steht dir an einem Schlechtwettertag zu, wenn dir die Baustelle sonst auch Taggeld bringt und du mehr als 3 Stunden arbeitsbereit warst. Auf Montage mit Übernachtung bekommst du es auch für einen ganz ausgefallenen Tag, wenn du nachweislich auswärts übernachtest.
Zählt Nieselregen als Schlechtwetter?+
Nein. Laut den Kriterien der BUAK löst Nieseln keine Schlechtwetterstunde aus. Es braucht mindestens 1 Millimeter Regen in der Stunde oder Regen, der mindestens 30 Minuten in der Stunde dauert.
Wie prüfe ich die Temperatur auf meiner Baustelle?+
Die BUAK bietet online eine Temperaturabfrage nach Postleitzahl mit Messdaten von GeoSphere Austria an. Laut BUAK ist sie nur bei Hitze sinnvoll, weil sie die wärmste Messstation der Region anzeigt. Ob eine Stunde wirklich als Schlechtwetter zählt, prüft die BUAK bei der Abrechnung der Firma.
Gilt die Schlechtwetterregelung für Spengler?+
Für Spenglerbetriebe ja, außer für Lüftungs- und Galanteriespengler. Betriebe mit Gewerbeberechtigung Metalltechnik sind seit 30. Juli 2026 aber ausgenommen. Für sie gilt die Regelung nur noch bei bestimmten vorgehängten hinterlüfteten Fassaden, etwa aus Holz, Naturstein oder Beton.
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