Ratgeber · Wechseln & Rechte
Winter am Bau: Wiedereinstellungszusage, Abmeldung und Schlechtwetter
Meldet dich deine Firma im Winter ab, endet dein Arbeitsverhältnis, und du kannst beim AMS einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Eine Wiedereinstellungszusage ist das Versprechen der Firma, dich zu einem bestimmten Termin wieder einzustellen: Die Firma ist daran gebunden, du kannst trotzdem woanders anfangen, wenn du ihr das vor dem Termin sagst. Ab 1. November 2026 bekommst du bei Schlechtwetter 60 % deines Lohns für höchstens 320 ausgefallene Stunden im Jahr, statt bisher getrennt für Winter und Sommer.
Hinweis: Das ist eine Erklärung in einfacher Sprache, keine Rechtsberatung. Grundlage sind das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und der Kollektivvertrag für Arbeiter im Baugewerbe und in der Bauindustrie, Stand Oktober 2026.
Was passiert, wenn dich die Firma im Winter abmeldet?
Abmelden heißt: Dein Arbeitsverhältnis endet, meist durch Kündigung der Firma oder einvernehmlich. Das hören wir in Gesprächen mit Kandidaten oft: Im Tief- und Straßenbau ist je nach Witterung im November Schluss, danach folgt die Abmeldung.
Kündigt die Firma, gilt für Bauarbeiter laut Kollektivvertrag in den ersten 10 Jahren eine Frist von 1 Woche, Ende ist der letzte Arbeitstag einer Kalenderwoche. Mehr dazu steht im Artikel zur Kündigungsfrist in Österreich.
Wichtig ist, wer das Ende auslöst. Kündigt die Firma oder löst ihr das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auf, gibt es laut AMS keine Sperre. Kündigst du selbst, bekommst du 4 Wochen lang kein Arbeitslosengeld. Kündigst du wegen Saisonende, zählt das laut Gesetz zu den Fällen, in denen das AMS die Sperre ganz oder teilweise nachzusehen hat. Sag dem AMS den Grund gleich beim Antrag.
Was ist eine Wiedereinstellungszusage und wie verbindlich ist sie?
Eine Wiedereinstellungszusage ist das Versprechen der Firma, dich nach dem Ende zu einem festen Termin wieder einzustellen. Dabei verpflichtet sich nur die Firma. Bei einer Wiedereinstellungsvereinbarung verpflichtest du dich auch selbst, zurückzukommen.
Für die Firma ist beides bindend. Sagt sie dir vor dem Termin ab, steht dir laut Arbeiterkammer eine Kündigungsentschädigung wie bei einer unbegründeten Entlassung zu, und offene Beträge aus dem alten Arbeitsverhältnis werden fällig.
Für dich gilt: Bei einer Zusage bist du frei. Auch bei einer Vereinbarung musst du keinen Schadenersatz zahlen, wenn du eine andere Arbeit antrittst. Sag der alten Firma aber vor dem Wiederantrittstermin Bescheid. Nur dann lebt ein Anspruch wieder auf, auf den du beim Ende verzichtet hast, weil du zurückkommen solltest.
Lass dir die Zusage schriftlich geben. Die Arbeiterkammer rät, darin festzuhalten:
- Das Ende. Genaues Datum und Art der Auflösung.
- Den Neustart. Spätester Wiederbeginn und längste Dauer der Pause.
- Die Bedingungen. Dass du zu denselben Bedingungen wie vorher zurückkommst und deine Vordienstzeiten angerechnet werden.
Mein Rat: Warte im Frühjahr nicht auf den Anruf der Firma. Melde dich selbst und sag, dass du arbeitsbereit bist.
Bekommst du mit Wiedereinstellungszusage Arbeitslosengeld?
Ja. Mit einer Wiedereinstellungszusage bist du ganz normal arbeitslos. Stell den Antrag am 1. Tag ohne Arbeit, denn das Arbeitslosengeld gibt es frühestens ab dem Antrag. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, reicht der nächste Werktag, dann zahlt das AMS rückwirkend.
Das AMS darf dir trotz Zusage eine andere Stelle vermitteln. Laut Gesetz ist eine vermittelte Arbeit auch dann zumutbar, wenn dir eine frühere Firma die Wiedereinstellung zugesagt hat. Laut Arbeiterkammer nimmt das AMS in manchen Branchen darauf Rücksicht, verpflichtet ist es dazu nicht.
Lässt du dir offenen Urlaub von der BUAK auszahlen, ruht das Arbeitslosengeld für diese Tage. Neben dem Arbeitslosengeld dazuverdienen ist seit 2026 nur noch in Ausnahmen erlaubt.
Was passiert mit Urlaub, Abfertigung und Winterfeiertagen?
Urlaub, Abfertigung und die Feiertage zu Weihnachten laufen bei Bauarbeitern über die BUAK, die Urlaubs- und Abfertigungskasse. Die BUAK führt diese Ansprüche für dich weiter, auch wenn die Firma dich abmeldet.
| Was | Was im Winter passiert | Was du tun musst |
|---|---|---|
| offener Urlaub | Die BUAK zahlt ihn auf Antrag als Urlaubsersatzleistung aus, und zwar für so viele Tage, wie du angibst. Der Rest bleibt bei der BUAK für deine nächste Arbeit am Bau stehen. Fängst du in dieser Zeit wieder bei einer Baufirma an, entfällt die Auszahlung für diese Tage. Urlaub, der binnen 6 Monaten verfallen würde, zahlt sie ohne Antrag. | Willst du das Geld: Antrag gleich nach dem Ende bei der BUAK, mit Zahl der Tage. Willst du die Tage behalten: nichts |
| Abfertigung neu | Die Beiträge liegen in der Vorsorgekasse der BUAK. Auszahlen lassen kannst du sie nach mindestens 36 Beitragsmonaten, wenn du nicht selbst gekündigt hast. | Nichts, wenn das Geld liegen bleiben soll |
| Winterfeiertage | Die Feiertage und freien Tage am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 1. und 6. Jänner zahlt dir die BUAK, wenn sie auf Montag bis Freitag fallen und du vorher abgemeldet wurdest. | Nichts, die Auszahlung kommt bis 15. März |
Gesetzliche Regeln für Arbeiter, die unter das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz fallen. Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes, Stand Oktober 2026.
Diese Zahlung heißt Winterfeiertagsvergütung. Du bekommst sie voll, wenn du in dem Kalenderjahr, in das die Weihnachtsfeiertage fallen, mindestens 26 Anwartschaftswochen hast, also Wochen, die bei der BUAK für dich zählen. Mit 14 bis 19 Wochen bekommst du 50 %, mit 20 bis 25 Wochen 75 %. Gerechnet wird mit deinem Stundenlohn laut Kollektivvertrag plus 20 %, davon zieht die BUAK pauschal 30 % ab.
Bei der Abfertigung neu lohnt ein zweiter Blick. Lässt du sie dir auszahlen, beginnen die 36 Beitragsmonate für die nächste Auszahlung von vorne. Kommst du binnen 12 Monaten zur selben Firma zurück, zahlt sie ab dem 1. Tag wieder ein. Wie die Abfertigung neu sonst funktioniert, steht im Artikel Abfertigung neu einfach erklärt. Hast du vor 2003 am Bau angefangen und noch Ansprüche aus der alten Abfertigung, lass dich vor einer Unterschrift bei der Arbeiterkammer beraten.
Zählen deine Jahre bei der Firma nach dem Winter weiter?
Für die Kündigungsfrist ja, wenn die Pause kurz genug ist. Laut Kollektivvertrag werden alle Arbeitsverhältnisse bei derselben Firma zusammengerechnet, solange jede Unterbrechung höchstens 120 Tage dauert. Wirst du im November abgemeldet und erst im April wieder angemeldet, kann diese Grenze schon überschritten sein.
Beim Urlaub zählen deine Beschäftigungswochen bei der BUAK über alle Baufirmen hinweg. Wie viel Urlaub dir daraus zusteht, erklärt der Artikel zum Urlaubsanspruch in Österreich. Auch die Beitragsmonate für die Abfertigung neu werden über alle Firmen zusammengezählt.
Was ändert sich ab 1. November 2026 bei der Schlechtwetterentschädigung?
Ab 1. November 2026 gibt es einen gemeinsamen Topf von höchstens 320 Stunden statt getrennter Töpfe für Winter und Sommer. Der Nationalrat hat das am 7. Juli 2026 einstimmig beschlossen.
| bis 31. Oktober 2026 | ab 1. November 2026 | |
|---|---|---|
| Winter (1. November bis 30. April) | höchstens 200 Stunden | ein Topf für das ganze Jahr |
| Sommer (1. Mai bis 31. Oktober) | höchstens 120 Stunden, nicht verbrauchte Stunden wandern in den nächsten Winter | ein Topf für das ganze Jahr |
| zusammen | getrennt gezählt | höchstens 320 Stunden je Zeitraum 1. November bis 31. Oktober |
| Höhe | 60 % vom Lohn | 60 % vom Lohn, unverändert |
Ausfallende Arbeitsstunden je Arbeiter. Quelle: Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz laut Rechtsinformationssystem des Bundes und BUAK, Stand Oktober 2026.
Für dich heißt das: Stunden, die du im Winter verbrauchst, fehlen dir im Sommer, etwa an Hitzetagen. Über 320 Stunden hinaus hast du keinen Anspruch. Der Stand zählt für dich als Person, auch wenn du die Firma wechselst.
So funktioniert die Schlechtwetterentschädigung:
- Wer entscheidet. Ob wegen Regen, Schnee, Frost oder Hitze aufgehört wird, entscheidet die Firma nach Anhörung des Betriebsrats. Die Kriterien, wann Schlechtwetter vorliegt, legt die BUAK fest.
- Was du tun musst. Du musst eine andere zumutbare Arbeit im Betrieb machen, ohne weniger Lohn. Die Firma darf dich bis zu 3 Stunden am Tag auf der Baustelle warten lassen, wenn es dort eine Unterkunft gibt. Weigerst du dich, verlierst du den Anspruch.
- Was du bekommst. 60 % vom Stundenlohn samt Leistungszulagen, Prämien, Werkzeug- und Höhenzulagen. Zuschläge für Überstunden sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen zählen nicht mit.
- Wer zahlt. Die Firma zahlt die Schlechtwetterentschädigung mit dem Lohn aus und holt sie sich von der BUAK zurück, plus 30 % für die Sozialabgaben. Krankenversichert bleibst du mit deinem vollen Lohn.
Die Regel gilt für Arbeiter in Hoch-, Tief-, Straßen-, Brücken- und anderen Baubetrieben, die das Gesetz aufzählt. Für Personen, die vorwiegend Angestelltentätigkeit verrichten, gilt sie nicht. Deine Gruppe im Kollektivvertrag findest du in der Lohntafel für Bauarbeiter.
Worauf achtest du, wenn du im Herbst wechseln willst?
Wechsle aus dem Job heraus und kündige nicht ins Blaue. Saisonarbeit ist in unseren Gesprächen immer wieder der Grund für einen Wechsel, und Starttermine bei der neuen Firma liegen oft im Jänner.
Darauf achten wir mit Kandidaten vor jeder Unterschrift:
- Der Winter. Frag die neue Firma direkt: Werde ich im Winter abgemeldet oder ganzjährig beschäftigt? Lass dir die Antwort in den Dienstvertrag schreiben.
- Die Einstufung. Steht im Vertrag Arbeiter oder Angestellter? Davon hängen Kündigungsfrist, BUAK und Schlechtwetterregelung ab.
- Die Reihenfolge. Erst den unterschriebenen Vertrag, dann die Kündigung. Wer im Herbst selbst kündigt, riskiert die 4 Wochen ohne Arbeitslosengeld.
Wie du dich umschaust, ohne dass es in der Firma die Runde macht, steht im Artikel Job wechseln, ohne dass der Chef es erfährt.
Wo steht das im Gesetz?
| Was gilt | Fundstelle |
|---|---|
| Kündigungsfrist 1 Woche in den ersten 10 Jahren, Ende am letzten Arbeitstag der Kalenderwoche | § 15 Z 1 Kollektivvertrag für Arbeiter der Baugewerbe und der Bauindustrie |
| Selbst gekündigt: 4 Wochen kein Arbeitslosengeld, bei Saisonende ganz oder teilweise nachzusehen | § 11 Abs. 1 und 2 AlVG |
| Firma an Zusage und Vereinbarung gebunden, sonst Kündigungsentschädigung | kein eigener Paragraf: Rechtsprechung des OGH (Rechtssatz RS0127858), Kündigungsentschädigung laut Arbeiterkammer und WKO |
| Kein Schadenersatz bei Antritt einer anderen Arbeit, Absage vor dem Termin, verzichtete Ansprüche leben auf | § 9 Abs. 5 und 6 AlVG |
| Arbeitslosengeld frühestens ab dem Antrag, am Wochenende oder Feiertag reicht der nächste Werktag | § 17 Abs. 1 und 2 AlVG |
| AMS darf trotz Wiedereinstellungszusage vermitteln | § 9 Abs. 4 AlVG |
| Arbeitslosengeld ruht während der Urlaubsersatzleistung der BUAK | § 16 Abs. 1 lit. l AlVG |
| Geringfügiger Zuverdienst neben Arbeitslosengeld nur in Ausnahmen | § 12 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 AlVG |
| Urlaubsersatzleistung der BUAK auf Antrag, ohne Antrag bei drohendem Verfall, nicht bei neuer Baufirma | § 9 Abs. 1 bis 4 BUAG |
| Abfertigung neu für Bauarbeiter über die Vorsorgekasse der BUAK, alte Abfertigung nur für Altfälle | § 33a bis § 33c BUAG |
| Auszahlung erst nach 36 Beitragsmonaten und nicht nach eigener Kündigung, Beitragsmonate zusammengezählt | § 14 Abs. 2 BMSVG |
| Winterfeiertage: welche Tage, Berechnung, Zahlung durch die BUAK nach Abmeldung, Wochen, Abzug, Auszahlung bis 15. März | § 13i und § 13j BUAG, § 2 Z 6 Kollektivvertrag Arbeiter Bau |
| Beiträge ab dem 1. Tag bei Rückkehr zur selben Firma binnen 12 Monaten | § 6 Abs. 1 BMSVG |
| Arbeitsverhältnisse bei derselben Firma zählen zusammen bei Unterbrechungen bis 120 Tage | § 15 Z 1 Kollektivvertrag Arbeiter Bau |
| Urlaub nach Beschäftigungswochen bei der BUAK | § 4 Abs. 1 und 1a BUAG |
| Ab 1. November 2026 höchstens 320 Stunden je 1. November bis 31. Oktober, bisher 200 und 120 Stunden, darüber kein Anspruch | § 4 Abs. 3 BSchEG idF BGBl. I Nr. 66/2026, § 19 BSchEG |
| Stand an Schlechtwetterstunden gilt je Arbeiter, Auskunft an die neue Firma | § 6 Abs. 3 BSchEG |
| Firma entscheidet nach Anhörung des Betriebsrats, Ersatzarbeit, bis zu 3 Stunden Warten | § 5 Abs. 1 und 2 BSchEG |
| Was Schlechtwetter ist, Kriterien der BUAK | § 3 BSchEG |
| 60 % vom Lohn, welche Zulagen zählen | § 6 Abs. 1 BSchEG |
| Auszahlung mit dem Lohn, Erstattung durch die BUAK plus 30 %, Krankenversicherung mit vollem Lohn | § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 1, § 8 BSchEG |
| Gilt für die aufgezählten Baubetriebe, nicht bei vorwiegend Angestelltentätigkeit | § 1 Abs. 1 und § 2 lit. a BSchEG, § 1 Abs. 2 lit. a BUAG |
| Weihnachtsgeld nach 1 Monat in der Firma, Auszahlung bei Ende außer bei gerechtfertigter Entlassung oder unbegründetem Austritt | § 12 Z 1 und 5 Kollektivvertrag Arbeiter Bau |
| Forderungen binnen 3 Monaten nach dem Ende geltend machen | § 14 Z 3 Kollektivvertrag Arbeiter Bau |
| Schlechtwetterentschädigungsbeitrag 1,4 %, je zur Hälfte Firma und Arbeiter | § 12 Abs. 2 BSchEG |
BSchEG = Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, BUAG = Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, AlVG = Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BMSVG = Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz. Fassungen laut Rechtsinformationssystem des Bundes, Stand Oktober 2026. Kollektivvertrag für Arbeiter der Baugewerbe und der Bauindustrie (WKO), Fassung vom 1. Mai 2026.
Wie findest du eine Firma, bei der du auch im Winter weißt, woran du bist?
Ob eine Firma ganzjährig beschäftigt, steht selten im Inserat. Mach dafür den Job-Check: ein anonymer Fragebogen, rund 2 Minuten, ohne Lebenslauf. Danach ruft dich Aleksandar an, meist noch am selben Werktag, und sagt dir, welche Firmen für dich in Frage kommen. Für dich kostet das nichts, bezahlt werden wir von den Firmen.
Häufige Fragen
Muss ich mich vor dem Wiedereinstellungstermin bei der Firma melden?+
Ja, das ist sicherer. Die Gewerkschaft rät, dass du dich selbst bei der Firma meldest und arbeitsbereit erklärst, statt auf einen Anruf zu warten. Willst du nicht zurück, sag das der Firma vor dem vereinbarten Termin, am besten schriftlich.
Darf ich im Winter neben dem Arbeitslosengeld geringfügig arbeiten?+
Seit 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen. Erlaubt ist ein geringfügiger Job etwa dann, wenn du ihn schon mindestens 26 Wochen ohne Unterbrechung neben einem voll versicherten Job hattest und ihn danach weiterführst. Frag vor jedem Zuverdienst beim AMS nach, sonst riskierst du dein Arbeitslosengeld.
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich im November abgemeldet werde?+
Ja. Als Arbeiter am Bau steht dir laut Kollektivvertrag nach 1 Monat in der Firma Weihnachtsgeld für die Stunden zu, die du im Kalenderjahr gearbeitet hast, und bei Ende des Arbeitsverhältnisses wird es ausbezahlt. Kein Anspruch besteht nur nach einer gerechtfertigten Entlassung oder wenn du ohne wichtigen Grund vorzeitig austrittst.
Bis wann muss ich offene Lohnforderungen nach der Abmeldung einfordern?+
Als Arbeiter im Baugewerbe und in der Bauindustrie musst du Forderungen laut Kollektivvertrag binnen 3 Monaten nach dem Ende bei der Firma geltend machen, sonst erlöschen sie. Geh deshalb gleich nach der Abmeldung deine letzte Lohnabrechnung, Überstunden und Zulagen durch.
Zahle ich selbst etwas für die Schlechtwetterentschädigung?+
Ja, einen kleinen Teil. Der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag liegt bei 1,4 % vom Arbeitsverdienst, die Hälfte zahlt die Firma, die andere Hälfte wird dir vom Lohn abgezogen. Daraus bezahlt die BUAK den Firmen die ausbezahlte Schlechtwetterentschädigung zurück.
Gilt die Schlechtwetterregelung auch für Poliere?+
Für Poliere mit Angestelltenvertrag nicht, denn das Gesetz gilt nicht für Personen, die vorwiegend Angestelltentätigkeit verrichten. Bist du als Arbeiter angemeldet, etwa als Vizepolier oder Vorarbeiter in einem Hoch-, Tief- oder Straßenbaubetrieb, gilt sie für dich.
Nehme ich meine Schlechtwetterstunden zu einer neuen Firma mit?+
Ja, der Stand zählt für dich als Person. Die neue Firma kann bei der BUAK oder bei deiner früheren Firma nachfragen, wie viele Schlechtwetterstunden du im laufenden Zeitraum schon verbraucht hast. Der Topf von höchstens 320 Stunden gilt ab 1. November 2026 je Zeitraum vom 1. November bis 31. Oktober.
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