Ratgeber · Wechseln & Rechte

Gegenangebot nach der Kündigung: annehmen oder nicht?

Von Aleksandar Djordjevic · Stand 19. Oktober 2026

Ein Gegenangebot nach der Kündigung nimmst du in den meisten Fällen besser nicht an. Wenn deine Firma erst mehr zahlt, sobald du gehst, war das Geld schon vorher da, und die Gründe für deine Kündigung löst mehr Geld selten. Dazu kommt das Recht in Österreich: Deine Kündigung kannst du nur zurücknehmen, wenn die Firma zustimmt, und einen neuen Dienstvertrag, den du schon unterschrieben hast, musst du trotzdem einhalten.

Hinweis: Das ist eine Erklärung in einfacher Sprache, keine Rechtsberatung. Grundlage sind das Angestelltengesetz, für Arbeiter das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, Stand Oktober 2026.

Warum bietet dir deine Firma erst nach der Kündigung mehr Geld?

Weil du ihr jetzt fehlst und ein Ersatz Zeit kostet. Solange du da warst, war dein Lohn für die Firma kein Thema. Mit der Kündigung ändert sich das von einem Tag auf den anderen.

Frag dich deshalb zuerst: Warum erst jetzt? Das Geld für mehr Lohn war offenbar die ganze Zeit da. Es hat nur niemanden gestört, dass du weniger bekommst, als andere Firmen für deine Arbeit zahlen.

Das höre ich in Gesprächen oft: Du sagst immer wieder, dass du überlastet bist und Unterstützung brauchst, und es passiert nichts. Erst mit der Kündigung hört dir plötzlich jemand zu.

Für deine Firma ist ein Gegenangebot oft der schnellste Weg, Zeit zu gewinnen: für die laufende Baustelle und für die Suche nach einem Nachfolger.

Solltest du ein Gegenangebot nach der Kündigung annehmen?

Meine Antwort ist fast immer nein. Den Kandidaten, mit denen ich telefoniere, rate ich, kein Gegenangebot anzunehmen. Das sind die Gründe:

  • Deine Gründe bleiben. Hast du wegen der langen Fahrzeit, wegen eines Chefs, der nichts entscheidet, oder wegen zu vieler Baustellen gleichzeitig gekündigt, ändert mehr Geld daran nichts. Die Baustelle ist am Montag genauso weit weg.
  • Dein Chef weiß jetzt, dass du gehen wolltest. Das vergisst er nicht so schnell. Bei der nächsten Gehaltsrunde oder wenn ein neues Projekt vergeben wird, kann das mitspielen.
  • Die neue Chance ist weg. Die neue Firma hat mit dir geplant. Am Bau kennt man sich, und wer kurz vor dem Start absagt, bleibt dort in Erinnerung.
  • Du entscheidest unter Zeitdruck. Ein Gegenangebot kommt meist mündlich und schnell. Was davon später schriftlich und dauerhaft gilt, ist in dem Moment offen.
  • Die Abfertigung neu hält dich nicht. Kündigst du selbst, bekommst du sie zwar nicht ausbezahlt, sie bleibt aber in deiner Vorsorgekasse liegen und geht nicht verloren. Wie das genau funktioniert, steht im Artikel zur Abfertigung neu.

Ob sich der Wechsel für dich rechnet, klärst du am besten vor der Kündigung. Was du dabei vergleichst, steht im Artikel dazu, wie viel mehr Gehalt beim Jobwechsel drin ist.

Wann kann ein Gegenangebot ausnahmsweise passen?

Wenn es dir nie ums Geld ging und die Firma genau das Problem löst, das dich zum Kündigen gebracht hat. Ein Beispiel: Du hast gekündigt, weil deine Baustellen zu weit weg sind, und die Firma setzt dich ab sofort in deiner Region ein. Oder du bist als Bauleiter allein mit zu vielen Projekten, und die Firma hat schon einen 2. Bauleiter fix eingestellt.

Dann zählt, dass die Lösung schriftlich vereinbart ist, mit Datum, bevor du deine Kündigung zurücknimmst. Ein Satz wie „Wir schauen, dass es besser wird“ reicht dafür nicht. Sag der neuen Firma in diesem Fall sofort Bescheid, damit sie nicht weiter mit dir plant. Hast du dort schon unterschrieben, gilt der neue Dienstvertrag.

Willst du eigentlich bleiben, ist der bessere Weg ein Gespräch über mehr Geld, bevor du woanders unterschreibst. Wie du das vorbereitest, steht im Artikel zur Gehaltsverhandlung am Bau.

Kannst du deine Kündigung zurücknehmen?

Nur wenn deine Firma zustimmt. Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung. Sie wirkt, sobald sie bei der Firma ankommt, mündlich oder schriftlich, und ab dann läuft deine Kündigungsfrist.

Allein zurücknehmen kannst du sie laut Oberstem Gerichtshof nur in einem Ausnahmefall: wenn du sie im selben Gespräch sofort widerrufst. Danach braucht es die Zustimmung der Firma.

Nimmst du das Gegenangebot an, einigt ihr euch also darauf, dass deine Kündigung nicht gilt. Dein Dienstverhältnis läuft dann weiter wie bisher. Ein neues Gehalt muss dir die Firma laut Gesetz schriftlich mitteilen, spätestens an dem Tag, ab dem es gilt. Lass es dir schriftlich geben, bevor du zusagst.

Nimmst du es nicht an, ändert sich nichts an deiner Kündigung. Deine Frist läuft, du arbeitest bis zum letzten Tag normal weiter und bekommst dein volles Gehalt. Als Angestellter kündigst du ohne andere Vereinbarung mit 1 Monat Frist zum Monatsletzten. Wie du das rechnest und was für Bauarbeiter gilt, steht im Artikel zur Kündigungsfrist in Österreich.

Was gilt, wenn du bei der neuen Firma schon unterschrieben hast?

Dann bist du an diesen Dienstvertrag gebunden, auch wenn du dort noch nicht angefangen hast. Ein Gegenangebot deiner alten Firma ändert daran nichts.

Für Angestellte sagt das Gesetz: Vor dem ersten Arbeitstag kannst du vom neuen Vertrag nur zurücktreten, wenn du einen wichtigen Grund hast, wie er auch für einen sofortigen Austritt reicht. Das ist etwa der Fall, wenn die neue Firma wesentliche Punkte des Vertrags nicht einhält. Zurücktreten kannst du auch, wenn sich dein Arbeitsbeginn aus Gründen, die bei der Firma liegen, um mehr als 14 Tage verzögert.

Ein besseres Angebot deiner alten Firma ist kein solcher Grund. Trittst du ohne wichtigen Grund zurück, kann die neue Firma Schadenersatz verlangen.

Bist du Arbeiter, etwa als Obermonteur, Vorarbeiter oder Arbeiterpolier, steht diese Rücktrittsregel so nicht im Gesetz. An den unterschriebenen Vertrag bist du trotzdem gebunden. Lösen kannst du ihn vor dem ersten Arbeitstag nur aus wichtigem Grund, sonst kann die Firma Schadenersatz verlangen.

Anders ist es, wenn im neuen Vertrag eine Probezeit steht. Sie darf höchstens 1 Monat dauern, und in dieser Zeit können beide Seiten das Dienstverhältnis jederzeit lösen. Laut Oberstem Gerichtshof geht das auch schon vor dem ersten Arbeitstag, ohne weitere Folgen.

Einigen kannst du dich mit der neuen Firma immer. Verlassen solltest du dich darauf nicht, denn ein Rückzieher kurz vor dem Start kann sich in der Branche herumsprechen.

Warum solltest du erst unterschreiben und dann kündigen?

Weil du sonst mit einer Kündigung dastehst, aber ohne neuen Job. Eine mündliche Zusage ist schnell gegeben. Das schriftliche Angebot weicht aber manchmal von der Absprache ab, und Verträge kommen spät oder werden noch nachgebessert. Das kommt in meinen Gesprächen regelmäßig vor.

Kündigst du in dieser Phase, hast du nichts in der Hand. Genau dann trifft dich das Gegenangebot deiner Firma, wenn du am unsichersten bist.

Mit unterschriebenem Vertrag ist die Entscheidung gefallen, bevor das Gespräch mit dem Chef beginnt. Dann bringt dich auch mehr Geld nicht mehr ins Wanken. Wie du bis dahin suchst, ohne dass es in deiner Firma die Runde macht, steht im Artikel Job wechseln, ohne dass der Chef es erfährt.

Wie sagst du deinem Chef Nein zum Gegenangebot?

Du sagst es kurz und freundlich und verhandelst nicht. Bedank dich für das Angebot, sag, dass deine Entscheidung steht, und biete eine gute Übergabe an. Mehr musst du nicht erklären.

So kann das klingen: „Danke für das Angebot. Meine Entscheidung steht, ich habe bei der neuen Firma unterschrieben. Die Baustelle übergebe ich ordentlich.“

Nenn dabei keine Zahl, auch wenn der Chef fragt, was du bräuchtest, um zu bleiben. Jede Zahl lädt zum Weiterverhandeln ein. Bitte auch nicht um Bedenkzeit: „Ich überleg es mir“ klingt höflich, öffnet aber die nächste Runde.

Was ich dabei oft sehe: Nach der Kündigung ruft der Chef noch einmal an und verspricht, dass es besser wird. Deine Antwort bleibt dieselbe.

Wo steht das im Gesetz?

Was gilt Fundstelle
Kündigst du selbst, wird die Abfertigung neu nicht ausbezahlt, sie bleibt in der Vorsorgekasse § 14 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, § 17 Abs. 1 BMSVG
Eine Kündigung wirkt, sobald sie bei der Firma ankommt, und ist an keine Form gebunden OGH, RIS-Justiz RS0028555 und RS0021520
Zurücknehmen nur mit Zustimmung der Firma, allein nur durch sofortigen Widerruf im selben Gespräch OGH, RIS-Justiz RS0028708
Ein neues Gehalt muss dir die Firma schriftlich mitteilen, spätestens am Tag, ab dem es gilt § 2 Abs. 2 Z 9 und Abs. 6 AVRAG
Eigene Kündigung als Angestellter: 1 Monat Frist zum Monatsletzten, wenn nichts anderes vereinbart ist § 20 Abs. 4 AngG
Rücktritt vor dem ersten Arbeitstag nur mit wichtigem Grund oder bei Verzögerung um mehr als 14 Tage durch die Firma § 30 Abs. 3 und § 26 AngG
Rücktritt ohne wichtigen Grund: Die Firma kann Schadenersatz verlangen § 31 Abs. 3 AngG
Arbeiter: vorzeitig lösen nur aus wichtigem Grund, sonst kann die Firma Schadenersatz verlangen § 1162 und § 1162a ABGB
Probezeit höchstens 1 Monat, beide Seiten können jederzeit lösen § 19 Abs. 2 AngG, § 1158 Abs. 2 ABGB
Mit vereinbarter Probezeit ist die Lösung auch vor dem ersten Arbeitstag ohne weitere Folgen möglich OGH, RIS-Justiz RS0028461
Stellt dich die Firma in der Kündigungsfrist frei, läuft dein Gehalt weiter § 1155 Abs. 1 ABGB
Bezahlte Freizeit für die Jobsuche gibt es laut Gesetz nur, wenn die Firma kündigt § 22 Abs. 1 AngG, § 1160 Abs. 1 ABGB
Dienstzeugnis auf Verlangen, ohne Anmerkungen, die eine neue Stelle erschweren § 39 Abs. 1 AngG, § 1163 Abs. 1 ABGB

AngG = Angestelltengesetz, ABGB = Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, AVRAG = Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, BMSVG = Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, OGH = Oberster Gerichtshof, RS = Rechtssatz im Rechtsinformationssystem. Fassungen laut Rechtsinformationssystem des Bundes, Stand Oktober 2026.

Wie findest du heraus, ob sich der Wechsel für dich lohnt?

Bevor du kündigst, solltest du wissen, was andere Firmen für deine Arbeit zahlen. Meine Kandidaten verdienen nach dem Wechsel im Schnitt 18 % mehr als vorher, bei manchen ist es weniger, bei manchen mehr. Mach dafür den Job-Check: ein anonymer Fragebogen, rund 2 Minuten, ohne Lebenslauf, danach rufe ich dich meist noch am selben Werktag an. Für dich kostet das nichts, bezahlt werde ich von der Firma.

Häufige Fragen

Was ist ein Counter Offer?+

Counter Offer ist das englische Wort für Gegenangebot. Gemeint ist das Angebot deiner Firma, nach deiner Kündigung mehr zu zahlen oder etwas anderes zu ändern, damit du bleibst. Nimmst du es an, einigt ihr euch darauf, dass deine Kündigung nicht mehr gilt.

Kann ich ein Gegenangebot annehmen und später trotzdem wechseln?+

Ja. Du kannst jederzeit wieder kündigen, mit deiner normalen Kündigungsfrist. Die Stelle, die du jetzt absagst, ist dann aber oft schon vergeben, und du fängst mit der Suche von vorne an.

Darf mich mein Chef nach der Kündigung freistellen?+

Ja. Die Firma kann während der Kündigungsfrist auf deine Arbeit verzichten, muss dir aber das volle Gehalt weiterzahlen. Bezahlte Freizeit für die Jobsuche hast du bei eigener Kündigung laut Gesetz nicht, außer dein Dienstvertrag oder Kollektivvertrag sieht sie vor.

Was tun, wenn die Stimmung nach meinem Nein schlecht wird?+

Mach deine Arbeit bis zum letzten Tag ordentlich fertig und übergib deine Baustelle sauber. Bis zum Ende der Frist hast du dieselben Rechte und Pflichten wie vorher. Ein Dienstzeugnis muss dir die Firma auf Verlangen ausstellen, und darin darf nichts stehen, was dir eine neue Stelle erschwert.

Muss ich schriftlich kündigen?+

Laut Gesetz nicht, du kannst auch mündlich kündigen, außer dein Dienstvertrag oder Kollektivvertrag schreibt eine Form vor. Schriftlich ist trotzdem besser, weil du dann einen Beleg hast. Lass dir die Übergabe auf einer Kopie mit Datum und Unterschrift bestätigen.

Soll ich der neuen Firma vom Gegenangebot erzählen?+

Du musst nicht. Bleibst du bei deiner Entscheidung, ändert das Gegenangebot an deinem neuen Vertrag nichts. Nutzt du es, um nach der Unterschrift nachzuverhandeln, riskierst du bei der neuen Firma Vertrauen, bevor du dort angefangen hast.

Verliere ich meine Abfertigung, wenn ich selbst kündige?+

Bei der Abfertigung neu nicht. Ausbezahlt bekommst du sie bei eigener Kündigung zwar nicht, das Geld bleibt aber in deiner Vorsorgekasse und geht nicht verloren. Hast du noch Abfertigung alt, lass dich vor der Kündigung beraten, dort gelten andere Regeln.

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Ein paar kurze Fragen zu dir, deiner Erfahrung und deiner Region. Ich rufe dich an, meist noch am selben Werktag. Anonym, kostenlos, ohne Lebenslauf.

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Aleksandar Djordjevic
Aleksandar DjordjevicPersonalvermittler für Bau & Technik

Aleksandar vermittelt seit 8 Jahren Fach- und Führungskräfte. Aus seinen über 100 Vermittlungen weiß er genau, worauf es bei einem neuen Job am Bau ankommt.